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Überholverstoß: Bußgeld, Punkte & Einspruch erklärt
Ein Bußgeldbescheid wegen Überholverstoß kann teuer werden – bis zu 300 € Bußgeld, 2 Punkte und ein Fahrverbot. Hier erfahren Sie, was genau droht und wie Sie richtig reagieren.
Sie haben einen Bußgeldbescheid wegen eines Überholverstoßes im Briefkasten – und fragen sich, was das jetzt konkret bedeutet? Die gute Nachricht: In den meisten Fällen gibt es klare Regelungen, welche Sanktion bei welchem Verstoß greift. Die schlechte Nachricht: Die Spanne reicht von einem kleinen Verwarnungsgeld bis hin zu einem einmonatigen Fahrverbot. Dieser Artikel erklärt Ihnen Schritt für Schritt, was auf Sie zukommt und was Sie jetzt tun sollten.
Wichtig vorab: Sie haben nach Zustellung des Bescheids zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Diese Frist ist absolut bindend – wer sie versäumt, muss zahlen, egal ob der Vorwurf berechtigt war oder nicht.
Was gilt in Deutschland beim Überholen?
Die Regeln für das Überholen sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 5 StVO geregelt. Überholen ist grundsätzlich erlaubt, aber an viele Bedingungen geknüpft. Verboten ist es unter anderem:
- Bei unklarer Verkehrslage (z. B. wenn Sie nicht sehen können, was vor dem Vorausfahrenden passiert)
- Bei durchgezogener Mittellinie (Zeichen 295)
- Im Bereich von Fußgängerüberwegen
- Bei Gegenverkehr, der gefährdet werden könnte
- Rechts überholen auf der Autobahn (außer im stockenden Verkehr)
- In Kurven oder an Kuppen, wenn die Sicht eingeschränkt ist
- In Baustellen mit entsprechender Beschilderung
- Bei Überholverbotsschildern (Zeichen 276 und 277)
Ein häufiger Irrtum: Viele Fahrer denken, auf der Autobahn sei rechts überholen generell erlaubt. Das stimmt nicht – es ist nur in bestimmten Situationen (z. B. zähfließender Verkehr) gestattet.
Bußgeldtabelle: Was kostet ein Überholverstoß 2026?
Die Höhe des Bußgelds hängt davon ab, welcher konkrete Verstoß vorgeworfen wird und ob es zu einer Gefährdung oder einem Unfall gekommen ist. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick auf Basis des aktuellen Bußgeldkatalogs:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Überholen trotz Überholverbot (einfach) | 70 € | 1 Punkt | – |
| Überholen trotz Überholverbot mit Gefährdung | 140 € | 1 Punkt | – |
| Überholen trotz Überholverbot mit Sachschaden | 175 € | 1 Punkt | – |
| Überholen bei unklarer Verkehrslage | 100 € | 1 Punkt | – |
| Überholen bei unklarer Lage mit Gefährdung | 150 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| Rechts überholen auf der Autobahn | 100 € | 1 Punkt | – |
| Rechts überholen mit Gefährdung | 150 € | 2 Punkte | 1 Monat |
| Überholen an Fußgängerüberweg | 80 € | 1 Punkt | – |
| Überholen an Fußgängerüberweg mit Gefährdung | 160 € | 2 Punkte | 1 Monat |
Hinweis: Zu jedem Bußgeld kommen Verwaltungsgebühren (meist 25–30 €) und ggf. Auslagen hinzu. Der tatsächliche Zahlbetrag im Bescheid ist deshalb oft etwas höher als das reine Bußgeld.
Besonders heikel: Wer beim Überholen einen Unfall verursacht oder andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet, riskiert zusätzlich ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGB – das ist dann keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat.
Was bedeutet das für Ihren Führerschein?
Punkte in Flensburg
Ein Überholverstoß ohne Gefährdung schlägt mit 1 Punkt in Flensburg zu Buche. Kommt eine Gefährdung hinzu, sind es 2 Punkte – und damit droht auch ein Fahrverbot. Das Punktesystem funktioniert so:
- 1–3 Punkte: Kein Eingriff, aber die Punkte sind gespeichert
- 4–5 Punkte: Verwarnung durch die Fahrerlaubnisbehörde
- 6–7 Punkte: Aufbauseminar empfohlen
- Ab 8 Punkte: Führerscheinentzug
Punkte bleiben je nach Schwere des Verstoßes 2,5 bis 5 Jahre gespeichert. Ein einzelner Überholverstoß bringt Sie also nicht in die Nähe des Führerscheinentzugs – aber wenn Sie bereits Punkte haben, kann es eng werden.
Fahrverbot
Ein einmonatiges Fahrverbot droht konkret, wenn der Überholverstoß mit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verbunden war. Das betrifft zum Beispiel:
- Überholen auf der Autobahn rechts mit Gefährdung
- Überholen bei unklarer Verkehrslage mit Gefährdung
- Überholen an einem Fußgängerüberweg mit Gefährdung
Ein Fahrverbot ist keine Kleinigkeit: Es bedeutet, dass Sie Ihren Führerschein für einen Monat bei der zuständigen Behörde abgeben müssen. Wer trotzdem fährt, begeht eine Straftat.
Ähnlich schwerwiegende Konsequenzen kennen Sie vielleicht auch vom Bußgeldbescheid wegen Alkohol am Steuer – auch dort kann ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis drohen.
Ihren Bescheid richtig lesen – und verstehen
Viele Betroffene sind nach dem Öffnen des Briefumschlags erstmal überfordert: Tatvorwurf in juristischer Sprache, Paragrafenverweise, Gebührenaufschlüsselung – das ist für Laien schwer zu durchdringen. Dabei ist das Verstehen des Bescheids der erste und wichtigste Schritt.
Mit Bußgeldbescheid Verstehen können Sie Ihren Bescheid hochladen und erhalten eine Zeile-für-Zeile-Erklärung in einfacher Sprache: Was genau wird Ihnen vorgeworfen? Wie hoch ist das Bußgeld inklusive aller Gebühren? Wie viele Punkte kommen in Flensburg dazu? Und bis wann müssen Sie reagieren – mit dem genauen Datum?
Was steht im Bescheid genau?
Ein typischer Bußgeldbescheid wegen Überholverstoß enthält:
- Tatvorwurf: z. B. „Überholen trotz Überholverbots (Zeichen 276) mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO i. V. m. § 49 StVO, Nr. 13.1 BKat.2a BKatV"
- Tatzeit und Tatort: Datum, Uhrzeit, genaue Örtlichkeit
- Bußgeldhöhe: Grundbetrag + Gebühren + Auslagen
- Punkte: Anzahl der einzutragenden Punkte
- Fahrverbot: Falls verhängt, mit Dauer
- Einspruchsfrist: 2 Wochen ab Zustellung
- Belehrung: Hinweis auf Ihre Rechte
Der Tatvorwurf klingt oft einschüchternd. Aber er enthält die entscheidenden Informationen: Welche Norm wurde angeblich verletzt? Und was genau soll passiert sein?
Einspruch einlegen – wann lohnt es sich?
Nicht jeder Überholverstoß ist so eindeutig dokumentiert, wie die Behörde suggeriert. Es gibt typische Angriffspunkte, die ein Einspruch aufgreifen kann:
Mögliche Angriffspunkte
- Fehlerhafte Fahreridentifikation: Wurde wirklich bewiesen, dass Sie am Steuer saßen? Bei Fahrzeughaltern, die nicht selbst gefahren sind, ist das ein zentraler Punkt.
- Unklare Beweislage: Wurde der Verstoß per Videoaufnahme, Zeugenaussage oder Polizeibeobachtung dokumentiert? Jede dieser Methoden hat Schwachstellen.
- Örtlichkeit nicht eindeutig: War das Überholverbot tatsächlich gültig? Waren Schilder verdeckt oder beschädigt?
- Sachverhaltsdarstellung fehlerhaft: Stimmt die Beschreibung des Tatorts mit der Realität überein?
- Formelle Fehler im Bescheid: Falsche Angaben zu Tatzeit, Tatort oder Ihrer Person können zur Aufhebung führen.
Bei Überholverboten, die durch Schilder angezeigt werden, lohnt sich ein Blick auf die Beschilderung: Galt das Verbot zum Tatzeitpunkt? Wurde es ordnungsgemäß aufgestellt? Ähnliche Fragen stellen sich auch beim Bußgeldbescheid wegen falschem Verhalten bei Baustellen, wo die Beschilderung ebenfalls entscheidend ist.
Wann lohnt sich kein Einspruch?
Wenn der Verstoß eindeutig dokumentiert ist, Sie selbst gefahren sind und kein Fahrverbot droht, ist ein Einspruch oft nicht sinnvoll. Er verlängert das Verfahren, und im schlimmsten Fall wird die Sache vor Gericht verhandelt – mit dem Risiko, dass das Bußgeld erhöht wird.
Faustregel: Bei Bußgeldern unter 100 € ohne Fahrverbot ist ein Einspruch meist nicht wirtschaftlich. Bei Fahrverbot oder Bußgeldern über 150 € sollten Sie zumindest eine anwaltliche Einschätzung einholen.
So legen Sie Einspruch ein
- Schriftlich an die auf dem Bescheid genannte Behörde
- Innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung (Datum prüfen!)
- Begründung ist nicht zwingend, aber hilfreich
- Einspruch kann per Post, Fax oder persönlich eingelegt werden
- Empfehlung: Einschreiben mit Rückschein verwenden
Sie müssen den Einspruch nicht begründen – es reicht, wenn Sie schreiben: „Hiermit lege ich gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum], Az. [Aktenzeichen], Einspruch ein.
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