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Außerorts 26–30 km/h zu schnell: Was jetzt droht
Wer außerorts 26–30 km/h zu schnell fährt, zahlt laut Bußgeldkatalog 2026 zwischen 120 und 150 Euro, erhält 1 Punkt in Flensburg und riskiert kein Fahrverbot – aber die Details hängen vom Einzelfall ab.
Was droht bei 26–30 km/h zu schnell außerorts?
Wer außerorts 26–30 km/h zu schnell fährt, zahlt laut Bußgeldkatalog 2026 ein Bußgeld von 120 bis 150 Euro, bekommt 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg und muss kein Fahrverbot befürchten. Hinzu kommen Verwaltungsgebühren und Auslagen von typischerweise 28,50 Euro.
Das klingt überschaubar – und doch stecken im Bußgeldbescheid viele Details, die man verstehen sollte, bevor man zahlt oder widerspricht. Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, was auf Sie zukommt und wie Sie sinnvoll reagieren.
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Welche genauen Beträge stehen im Bußgeldkatalog 2026?
Der Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV) unterscheidet bei Geschwindigkeitsverstößen außerorts nach der Überschreitung in km/h. Für den Bereich 26–30 km/h gelten folgende Regeln:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 26–30 km/h außerorts | 120–150 € | 1 Punkt | keines |
| 31–40 km/h außerorts | 200 € | 1 Punkt | keines |
| 41–50 km/h außerorts | 320 € + 1 Monat Fahrverbot | 2 Punkte | 1 Monat |
Warum 120 oder 150 Euro? Der genaue Betrag hängt davon ab, ob die Behörde den unteren oder oberen Rahmen ausschöpft. In der Praxis wird meist der Regelsatz aus dem Bußgeldkatalog angewendet:
- 26–30 km/h außerorts: Regelbußgeld 120 Euro (ohne Vorbelastung)
- Bei einer Vorbelastung (frühere Geschwindigkeitsverstöße innerhalb von 12 Monaten) kann die Behörde auf bis zu 150 Euro erhöhen.
Dazu kommen die Verfahrensgebühren: Laut § 107 OWiG werden Gebühren von mindestens 25 Euro und Auslagen (z. B. Zustellkosten) erhoben. Rechnen Sie mit einem Gesamtbetrag von etwa 148,50 bis 178,50 Euro.
Was ist mit dem 1 Punkt in Flensburg?
Der Punkt wird ins Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen und bleibt dort 2,5 Jahre gespeichert (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 StVG). Er hat keine unmittelbaren Folgen, solange Sie insgesamt unter 4 Punkten bleiben. Erst ab 4 Punkten folgt eine Verwarnung, ab 6 Punkten eine Nachschulung, ab 8 Punkten die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Warum bekommen so viele Fahrer diesen Bescheid?
Geschwindigkeitskontrollen außerorts – also auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften – sind in Deutschland weit verbreitet. Stationäre Blitzer, mobile Messanlagen und Laserpistolen erfassen täglich tausende Fahrzeuge. Der Bereich 26–30 km/h über dem Limit ist dabei besonders häufig, weil:
- Viele Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen (meist 100 km/h) unterschätzen.
- Übergangsbereiche zwischen Orts- und Landstraße oft unbemerkt passiert werden.
- Messgeräte heute sehr präzise arbeiten und Toleranzwerte bereits abgezogen sind.
Wichtig: Der im Bescheid genannte Wert ist bereits der toleranzbereinigter Messwert. Das bedeutet: Die Behörde hat von der Rohmessung einen Sicherheitsabzug vorgenommen (bei stationären Geräten meist 3 km/h, bei Lasermessungen bis zu 3 km/h, bei Video-Streckenradar bis zu 3 %). Das steht so im Bescheid – aber viele Betroffene wissen das nicht.
Wie lesen Sie Ihren Bußgeldbescheid richtig?
Ein Bußgeldbescheid nach § 65 OWiG enthält mehrere Pflichtangaben. Diese sollten Sie gezielt prüfen:
1. Tatvorwurf und Messwert
Stehen Datum, Uhrzeit, Ort und die konkrete Überschreitung im Bescheid? Der Tatvorwurf muss so präzise sein, dass Sie die Situation eindeutig erkennen können. Fehlt z. B. der Messort oder das Messgerät, kann das ein Angriffspunkt sein.
2. Messmethode und Gerät
Welches Messgerät wurde verwendet? Gängige Geräte außerorts sind:
- Radar: z. B. Traffipax Speedophot, Jenoptik TraffiStar
- Laser: z. B. Riegl FG21-P, LTI 20.20
- Streckenradar (Section Control): noch selten, aber im Einsatz
Jedes Gerät muss geeicht sein (§ 25 MessEG). Die Eichgültigkeitsdauer beträgt je nach Gerät 1–3 Jahre. Ist das Gerät zum Messzeitpunkt nicht mehr gültig geeicht, ist die Messung angreifbar.
3. Einspruchsfrist
Der Bescheid muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Sie haben 2 Wochen ab Zustellung Zeit, Einspruch einzulegen (§ 67 OWiG). Das konkrete Datum steht in der Belehrung – oder lässt sich aus dem Zustelldatum berechnen. Verpassen Sie diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig.
4. Gebühren und Auslagen
Prüfen Sie, ob die Kostenfestsetzung nachvollziehbar ist. Manchmal werden Auslagen wie Zeugenbefragungen oder Halterabfragen in Rechnung gestellt, die nicht immer korrekt berechnet werden.
Mit Bußgeldbescheid Verstehen können Sie Ihren Bescheid hochladen und erhalten eine Zeile-für-Zeile-Erklärung: Was bedeutet der Tatvorwurf genau? Welche Gebühren sind korrekt? Wann läuft Ihre Einspruchsfrist ab?
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Ein Einspruch ist nicht automatisch sinnvoll – aber in bestimmten Situationen durchaus. Hier sind die häufigsten Ansatzpunkte:
Messtoleranz wurde nicht korrekt abgezogen
Prüfen Sie, welche Toleranz abgezogen wurde. Bei Lasermessungen außerorts sind es laut PTB-Anforderungen (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) mindestens 3 km/h. Steht im Bescheid, dass 3 km/h abgezogen wurden, ist das korrekt. Wurde weniger abgezogen, ist der Bescheid fehlerhaft.
Eichgültigkeit abgelaufen
Die Eichurkunde des Messgeräts ist öffentlich zugänglich. Wenn das Gerät zum Messzeitpunkt nicht mehr gültig geeicht war, ist die Messung nicht verwertbar. Das lässt sich über eine Akteneinsicht klären.
Falsche Fahrerzuordnung
Bei Blitzerfotos wird der Fahrer anhand des Fotos identifiziert. Ist das Foto unscharf oder zeigt es nicht eindeutig Sie, haben Sie das Recht zu schweigen (§ 136 StPO analog). Als Halter sind Sie nicht verpflichtet, den Fahrer zu benennen.
Verjährung
Ordnungswidrigkeiten verjähren nach § 26 StVG i. V. m. § 31 OWiG in der Regel nach 3 Monaten ab der Tat. Wird der Bußgeldbescheid erst nach dieser Frist zugestellt, ohne dass die Verjährung vorher unterbrochen wurde (z. B. durch einen Anhörungsbogen), kann Verjährung eingetreten sein.
Wichtig: Ein Einspruch hat Kostenrisiken. Wenn Sie verlieren, zahlen Sie zusätzlich Gerichtskosten. Bei 120–150 Euro Bußgeld ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis genau abzuwägen. Sprechen Sie im Zweifel mit einem Verkehrsrechtsanwalt.
Wenn Sie auch schon einen Bußgeldbescheid wegen falschem Verhalten bei Baustellen oder anderen Verkehrsverstößen erhalten haben, lohnt sich ein Blick auf den Gesamtpunktestand in Flensburg – denn mehrere Punkte summieren sich.
Schritt für Schritt: So reagieren Sie auf den Bescheid
- Ruhe bewahren. Sie haben 2 Wochen Zeit – nutzen Sie sie.
- Zustelldatum notieren. Wann wurde der Bescheid zugestellt? Das Fristende ist genau 14 Tage später.
- Bescheid vollständig lesen. Tatvorwurf, Messwert, Messgerät, Gebühren, Rechtsmittelbelehrung.
- Foto prüfen (falls beigefügt). Sind Sie eindeutig erkennbar? Oder ein anderer Fahrer?
- Messgerät und Eichung prüfen. Gerätename notieren, Eichgültigkeit recherchieren.
- Entscheidung treffen: Zahlen, Einspruch einlegen oder Anwalt einschalten.
- Bei Einspruch: Schriftlich, fristgerecht, mit Begründung oder ohne – ein Einspruch ohne Begründung ist zulässig und gibt Ihnen Zeit für Akteneinsicht.
Für Fahrverbotsfragen bei schwereren Verstößen finden Sie hilfreiche Informationen im Artikel Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung vermeiden oder verschieben – relevant, wenn Sie in Zukunft in eine höhere Überschreitungsstufe fallen.
Häufige Fragen
Bekomme ich bei 26–30 km/h außerorts ein Fahrverbot?+–
Nein. Ein Fahrverbot droht außerorts erst ab einer Überschreitung von 41 km/h (laut Bußgeldkatalog 2026). Bei 26–30 km/h gibt es 1 Punkt und ein Bußgeld von 120 Euro, aber kein Fahrverbot.
Wie lange bleibt der Punkt in Flensburg?+–
Der Punkt bleibt 2,5 Jahre im Fahreignungsregister gespeichert, gerechnet ab dem Tag der Rechtskraft des Bescheids (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 StVG). Solange Sie unter 4 Punkten bleiben, hat er keine praktischen Konsequenzen.
Kann ich den Bußgeldbescheid ignorieren?+–
Nein. Zahlen Sie nicht und legen Sie keinen Einspruch ein, wird der Bescheid nach Ablauf der 2-Wochen-Frist rechtskräftig. Die Behörde kann dann vollstrecken – das bedeutet Mahngebühren, Vollstreckungskosten und im Extremfall Erzwingungshaft (§ 96 OWiG).
Was passiert, wenn ich als Halter nicht der Fahrer war?+–
Sie sind als Halter nicht verpflichtet, den Fahrer zu benennen. Sie können schweigen. Allerdings kann die Behörde dann ein Fahrtenbuch anordnen (§ 31a StVZO). Legen Sie Einspruch ein und erklären Sie, dass Sie nicht gefahren sind – ohne den Fahrer zu nennen.
Lohnt sich ein Anwalt bei 120 Euro Bußgeld?+–
In den meisten Fällen nicht, wenn keine besonderen Umstände vorliegen. Die Anwaltskosten übersteigen oft das Bußgeld. Sinnvoll ist ein Anwalt, wenn Sie bereits Punkte haben, wenn das Foto Sie nicht eindeutig zeigt oder wenn Sie konkrete Zweifel an der Messung haben.
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